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Blättler, Clement, Voser 2006 - Dreiecksvermaschung Kt. LU german/deutsch Publication
Auftraggeber:
Kantonsgeometer Kanton Luzern, rawi, Abteilung Geoinformation und Vermessung
Projektbearbeiter:
Bernhard Blättler: Fixpunktverantwortlicher, rawi, Abteilung Geoinformation und Vermessung
Stefan A. Voser: Geodatenmanagement und Qualitätsanalysen, rawi, Abteilung Geoinformation und Vermessung
Zeitraum:
2004-2006
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  • Einführung LV95
  • Bezugsrahmenwechsel
  • Dreiecksvermaschung
  • Landeskoordinaten
Abstract
Die Schweiz führt neue Koordinaten ein. Die damit begründete Landesvermessung 1995 (LV95) erfüllt damit die geometrischen Anforderungen an die modernen satelittenbasierten Vermessungsmethoden (GNSS: GPS, GLONASS, GALILEO...). Gegenüber dem neuen (globalen) Koordinaten-Referenz-System weist die alte Landesvermessung 1903 (LV03) Deformationen/Verzerrungen auf. Dies ist historisch aufgrund der damaligen Messanordnung aufgrund der Topografie, Mess-, Modell- und Berechnungsmethoden begründet. Die Differenzen betragen in der Schweiz bis zu zwei Meter.
Um die Verzerrungen bei der Einführung von LV95 durch eine automatisierbare Methode reduzieren zu können, hat der Bund die FINELTRA-Methode gewählt. Dazu wird eine schweizweite Dreiecksvermaschung definiert. Dazu werden Fixpunkte, deren Koordinaten sowohl in LV03 und LV95 bestimmt wurden, als Transformationsstützpunkte (Dreiecksecken) verwendet. Durch diese Methode können die Differenzen auf wenige Zentimeter (innerhalb der notwendigen Genauigkeit) reduziert werden.
Die einzelnen Kantone sind für die Definition der Dreiecke in ihrem Kanton zuständig. Die Verifikation erfolgt durch den Bund (Bereich Geodäsie bei swisstopo).
Die Definition der Dreiecksvermaschung erfolgte iterativ. Dem Bund wurden zwei Versionen vorgelegt und letztere dann auch abgenommen, verabschiedet in die schweizweite Dreiecksvermaschung CHENyx06 integriert worden.
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Berichte:
 
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Blättler, Bernhard; Clement, Arthur ; Voser, Stefan A.;
Dreiecksvermaschung Kanton Luzern, Transformationsdefinition Fineltra LV03>LV95
, Ergänzungs-Bericht, Version 1.0, 31.08.2006
 
 
 
Blättler, Bernhard; Clement, Arthur ; Voser, Stefan A.;
Dreiecksvermaschung Kanton Luzern, Transformationsdefinition Fineltra LV03>LV95, Technischer Bericht, Version 1.0, 31.01.2006
 
 
 
Resultate:
Die kantonale Dreiecksvermaschung wurde in die schweizweite Dreiecksvermaschung CHENyx06 integriert.
Weitergehende Informationen:
 
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Informationen zum Bezugsrahmenwechsel bei swisstopo
 
 
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Rechtliches:
  • SR 510.62 - Bundesgesetz über Geoinformation vom 5. Oktober 2007 (Geoinformationsgesetz, GeoIG) 
  • SR 510.620 - Verordnung vom 21. Mai 2008 über Geoinformation (Geoinformationsverordnung, GeoIV)
  • SR 510.626 - Verordnung vom 21. Mai 2008 über die Landesvermessung (Landesvermessungsverordnung, LVV)
 
 
 
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